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Vertragsfreiheit
Todo:
- Anspruchssystematik (Ansprüche auf Vertragserfüllung)!!! - Schemata?
- behördliche Genehmigung als Beschränkung der Vertragsfreiheit?Antwort Palandt, Vor 145 - keine Aussage; Heinrichs, in: Palandt § 134 Rn. 11a - bedarf ein RG einer behördlichen Genehmigung, so bedeutet dies zugleich, dass die Vornahme ohne die Genehmigung verboten ist. Der vertrag ist dann aber nicht nichtig, sondern schwebend unwirksam. Beispiele:
- Beschränkung der Haftung auf grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Nebenpflichten (Schäden an Gegenständen des Gläubigers) - 309 Nr. 7 (-), aber 307? - siehe Palandt