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4. Grenzen der Vertragsfreiheit
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04_Grenzen.png | 2023-10-06 18:35 | 70Kb |
(Folie erscheint)
(Formen)
Wie jeder Grundsatz ist die Vertragsfreiheit nicht frei von Ausnahmen.
Gründe: Schutz vor Missbrauch / Sozialstaat
M.E.: gleichmäßige Verwirklichung der Vertragsfreiheit selbst
Die Ausnahmen – zu einzelnen Formen (Abschluss-, GestaltungsF):
1) Die AbschlussF - begrenzt durch Abschlusszwang = Kontrahierungszwang
(Abschlusszwang erscheint)
2)+3) Sowohl AbschlussF wie auch GestaltungsF ist am Ende, wenn ein (gesetzliches) (Abschluss)Verbot greift (Literatur nennt „Verbote“ im Zusammenhang mit beiden)
(Abschlussverbote erscheinen)
4) Manche Inhalte in Verträgen sind zwingend oder verboten - die GestaltungsF wird begrenzt also durch zwingendes Recht
(zwingendes Recht erscheint)
3) Die Formfreiheit findet ihre Grenze selbstverständlich dort, wo zwingende Formvorschriften anzuwenden sind.
(Formvorschriften erscheinen)
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