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Revision [45488]

Last edited on 2014-10-05 21:41:34 by WojciechLisiewicz
Additions:
6. Erfahrung allein ist auch nicht alles - die spontane Auswertung der Erfahrungen aus einem Unternehmen kann sehr unterschiedliche Ergebnisse verursachen. Die Mehrheit der betroffenen Experten neigt leider dazu, die praktischen Erfahrungen völlig unreflektiert zu belassen. Ergebnis ist, dass aus Problemfällen nicht gelernt wird;
7. Unternehmens- und Konzernrelevante, juristische Inhalte kommen in Ihrer Ausbildung aktuell etwas zu kurz.
Deletions:
6. Erfahrung allein ist auch nicht alles - die spontane Auswertung der Erfahrungen aus einem Unternehmen kann sehr unterschiedliche Ergebnisse verursachen. Die Mehrheit der betroffenen Experten neigt leider dazu, die praktischen Erfahrungen völlig unreflektiert zu belassen. Ergebnis ist, dass aus Problemfällen nicht gelernt wird.


Revision [12272]

Edited on 2011-10-20 17:46:58 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [12271]

Edited on 2011-10-20 17:46:49 by WojciechLisiewicz
Additions:
1. sonst ist dies nie Ausbildungsgegenstand;
2. auch ein Volljurist - obwohl meist als Rechtsanwalt (= Berater) tätig - wird kaum für den beratenden Beruf ausgebildet; in seiner Ausbildung übt er vielmehr streitentscheidende Arbeit (also Betrachtungsweise eines Richters);
3. im Beruf steht meist keine Zeit zur Verfügung, die auf den Arbeitsplatz zugeschnittenen Methoden neben den operativen Aufgaben zu erarbeiten und zu üben; kaum jemand kümmert sich nach Einstieg um seine Arbeitswerkstatt - dies führt zu schlechter Qualität der Beratung;
4. auch wenn in der Praxis unzählige Szenarien auftreten können, führt die vorherige Übung einiger Standardsituationen zu besseren Reaktionen, zu bewussterer Bewältigung der auftretenden Probleme und wirkt auf den Experten beruhigend; die potentiell möglichen Problemsituationen können sehr wohl auch "trocken" nachvollzogen werden;
5. die Erfahrungen eines Unternehmensjuristen können sehr wohl - zumindest zum Teil - weitergegeben werden; die Nachahmung konkreter Szenarien in Simulationen ist auch in der Ausbildung durchführbar;
6. Erfahrung allein ist auch nicht alles - die spontane Auswertung der Erfahrungen aus einem Unternehmen kann sehr unterschiedliche Ergebnisse verursachen. Die Mehrheit der betroffenen Experten neigt leider dazu, die praktischen Erfahrungen völlig unreflektiert zu belassen. Ergebnis ist, dass aus Problemfällen nicht gelernt wird.
Deletions:
1) sonst ist dies nie Ausbildungsgegenstand;
2) auch ein Volljurist - obwohl meist als Rechtsanwalt (= Berater) tätig - wird kaum für den beratenden Beruf ausgebildet; in seiner Ausbildung übt er vielmehr streitentscheidende Arbeit (also Betrachtungsweise eines Richters);
3) im Beruf steht meist keine Zeit zur Verfügung, die auf den Arbeitsplatz zugeschnittenen Methoden neben den operativen Aufgaben zu erarbeiten und zu üben; kaum jemand kümmert sich nach Einstieg um seine Arbeitswerkstatt - dies führt zu schlechter Qualität der Beratung;
4) auch wenn in der Praxis unzählige Szenarien auftreten können, führt die vorherige Übung einiger Standardsituationen zu besseren Reaktionen, zu bewussterer Bewältigung der auftretenden Probleme und wirkt auf den Experten beruhigend; die potentiell möglichen Problemsituationen können sehr wohl auch "trocken" nachvollzogen werden;
5) die Erfahrungen eines Unternehmensjuristen können sehr wohl - zumindest zum Teil - weitergegeben werden; die Nachahmung konkreter Szenarien in Simulationen ist auch in der Ausbildung durchführbar;
6) Erfahrung allein ist auch nicht alles - die spontane Auswertung der Erfahrungen aus einem Unternehmen kann sehr unterschiedliche Ergebnisse verursachen. Die Mehrheit der betroffenen Experten neigt leider dazu, die praktischen Erfahrungen völlig unreflektiert zu belassen. Ergebnis ist, dass aus Problemfällen nicht gelernt wird.


Revision [12270]

Edited on 2011-10-20 17:46:23 by WojciechLisiewicz
Additions:
2) auch ein Volljurist - obwohl meist als Rechtsanwalt (= Berater) tätig - wird kaum für den beratenden Beruf ausgebildet; in seiner Ausbildung übt er vielmehr streitentscheidende Arbeit (also Betrachtungsweise eines Richters);
3) im Beruf steht meist keine Zeit zur Verfügung, die auf den Arbeitsplatz zugeschnittenen Methoden neben den operativen Aufgaben zu erarbeiten und zu üben; kaum jemand kümmert sich nach Einstieg um seine Arbeitswerkstatt - dies führt zu schlechter Qualität der Beratung;
4) auch wenn in der Praxis unzählige Szenarien auftreten können, führt die vorherige Übung einiger Standardsituationen zu besseren Reaktionen, zu bewussterer Bewältigung der auftretenden Probleme und wirkt auf den Experten beruhigend; die potentiell möglichen Problemsituationen können sehr wohl auch "trocken" nachvollzogen werden;
5) die Erfahrungen eines Unternehmensjuristen können sehr wohl - zumindest zum Teil - weitergegeben werden; die Nachahmung konkreter Szenarien in Simulationen ist auch in der Ausbildung durchführbar;
6) Erfahrung allein ist auch nicht alles - die spontane Auswertung der Erfahrungen aus einem Unternehmen kann sehr unterschiedliche Ergebnisse verursachen. Die Mehrheit der betroffenen Experten neigt leider dazu, die praktischen Erfahrungen völlig unreflektiert zu belassen. Ergebnis ist, dass aus Problemfällen nicht gelernt wird.
Deletions:
1) auch ein Volljurist - obwohl meist als Rechtsanwalt (= Berater) tätig - wird kaum für den beratenden Beruf ausgebildet; in seiner Ausbildung übt er vielmehr streitentscheidende Arbeit (also Betrachtungsweise eines Richters);
1) im Beruf steht meist keine Zeit zur Verfügung, die auf den Arbeitsplatz zugeschnittenen Methoden neben den operativen Aufgaben zu erarbeiten und zu üben; kaum jemand kümmert sich nach Einstieg um seine Arbeitswerkstatt - dies führt zu schlechter Qualität der Beratung;
1) auch wenn in der Praxis unzählige Szenarien auftreten können, führt die vorherige Übung einiger Standardsituationen zu besseren Reaktionen, zu bewussterer Bewältigung der auftretenden Probleme und wirkt auf den Experten beruhigend; die potentiell möglichen Problemsituationen können sehr wohl auch "trocken" nachvollzogen werden;
1) die Erfahrungen eines Unternehmensjuristen können sehr wohl - zumindest zum Teil - weitergegeben werden; die Nachahmung konkreter Szenarien in Simulationen ist auch in der Ausbildung durchführbar;
1) Erfahrung allein ist auch nicht alles - die spontane Auswertung der Erfahrungen aus einem Unternehmen kann sehr unterschiedliche Ergebnisse verursachen. Die Mehrheit der betroffenen Experten neigt leider dazu, die praktischen Erfahrungen völlig unreflektiert zu belassen. Ergebnis ist, dass aus Problemfällen nicht gelernt wird.


Revision [10077]

Edited on 2011-04-28 21:46:44 by AnnegretMordhorst
Additions:
Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen - es sei denn durch noch mehr Erfahrung. Diese Feststellung müsste eine klare Ablehnung der Sinnhaftigkeit der Beschäftigung mit der im Titel genannten Materie aus theoretischer Sicht bzw. in der juristischen Ausbildung erfahren. Demnach dürfte das Erlernen der im Unternehmensalltag notwendigen Fähigkeiten eines Juristen nur in der Praxis realisierbar sein. Dies ist jedoch nicht ganz richtig. Aus den nachstehend genannten Gründen sollen Kandidaten in die Problemstellungen der Unternehmenspraxis bereits während der juristischen Ausbildung eingeführt werden.
Deletions:
Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen - es sei denn durch noch mehr Erfahrung. Diese Feststellung müsste eine klare Ablehnung der Sinnhaftigkeit der Beschäftigung mit der im Titel genannten Materie aus theoretischer Sicht bzw. in der juristischen Ausbildung. Demnach dürfte das Erlernen der im Unternehmensalltag notwendigen Fähigkeiten eines Juristen nur in der Praxis realisierbar sein. Dies ist jedoch nicht ganz richtig. Aus den nachstehend genannten Gründen sollen Kandidaten in die Problemstellungen der Unternehmenspraxis bereits während der juristischen Ausbildung eingeführt werden.


Revision [10076]

Edited on 2011-04-28 16:25:42 by WojciechLisiewicz
Additions:
Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen - es sei denn durch noch mehr Erfahrung. Diese Feststellung müsste eine klare Ablehnung der Sinnhaftigkeit der Beschäftigung mit der im Titel genannten Materie aus theoretischer Sicht bzw. in der juristischen Ausbildung. Demnach dürfte das Erlernen der im Unternehmensalltag notwendigen Fähigkeiten eines Juristen nur in der Praxis realisierbar sein. Dies ist jedoch nicht ganz richtig. Aus den nachstehend genannten Gründen sollen Kandidaten in die Problemstellungen der Unternehmenspraxis bereits während der juristischen Ausbildung eingeführt werden.
Deletions:
Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen - es sei denn durch noch mehr Erfahrung. Diese Feststellung müsste eine klare Ablehnung der Sinnhaftigkeit der Beschäftigung mit der im Titel genannten Materie aus theoretischer Sicht bzw. in der juristischen Ausbildung. Demnach dürfte das Erlernen der im Unternehmensalltag notwendigen Fähigkeiten eines Juristen nur in der Praxis realisierbar sein. Dies ist jedoch nicht ganz richtig. Aus den [[BeratungImUnternehmenMotive hier genannten Gründen]] sollen Kandidaten in die Problemstellungen der Unternehmenspraxis bereits während der juristischen Ausbildung eingeführt werden.


Revision [5567]

The oldest known version of this page was created on 2010-03-19 18:10:05 by WojciechLisiewicz
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