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Besitzkonstitut

Ersatz der Übergabe durch Besitzkonstitut, § 930 BGB

Die Begründung eines Besitzkonstituts kann auch vorweggenommen werden, so dass ein zum Zeitpunkt der Einigung noch gar nicht möglicher Besitzkonstitut (weil der Veräußerer nicht im Besitz der Sache ist) in dem Augenblick entsteht, in welchem der Veräußerer Besitz erwirbt (*).
(*) vgl. MünchKommBGB, § 930 Rn. 24
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