Revision history for Baumelement949
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Die Verarbeitung nach {{du przepis="§ 950 BGB"}} ist ein gesetzlicher Weg des Eigentumserwerbs, bei dem es nicht darauf ankommt, ob:
- die verarbeitete Sache abhanden gekommen ist,
- der Erwerber gutgläubig war oder
- der Erwerber geschäftsfähig ist (Realakt!).