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Anfechtungsfrist
Frist zur Anfechtung eines fehlerhaften Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer
GmbH
(kein analoge Anwendung des § 246 I
AktG
, aber Leitbildfunktion! = in etwa ein Monat, wenn keine besonderen Umstände)
(noch keine Beschreibung vorhanden)
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