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im Netzgebiet

die meisten Kunden i. S. d. § 36 Abs. 2 EnWG wurden in Bezug auf das jeweilige Netzgebiet ermittelt

Bei der Ermittlung des Grundversorgers ist die Frage zu klären, welcher Energielieferant in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Netzkunden beliefert. § 36 Abs. 2 EnWG enthält dabei (ebenso wie das Gesetz im Übrigen) keine Kriterien für die Abgrenzung der Netzgebiete im Sinne dieser Regelung.

Zum Begriff des Netzgebietes und zu seiner Bedeutung im Einzelnen vgl. folgende Beschreibung im Artikel über die Grundversorgung sowie den Artikel zum Begriff des Netzgebietes im Lexikon.




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