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Baumelement5663
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§§ 6a, 6b
EnWG
anwendbar
Regeln des buchhalterischen Unbundlings (
§ 6b EnWG
) sowie Regelungen des informationellen (
§ 6a EnWG
) Unbundlings sind im betreffenden Fall anwendbar
(noch keine Beschreibung vorhanden)
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