wesentliche Erweiterung des Betriebs
eine Erweiterung des Netzbetriebs (zusätzliche Netze oder neue Netzteile werden durch den Netzbetreiber übernommen, der bereits eine Genehmigung nach § 4 EnWG besitzt) ist derart wesentlich, dass eine erneute Prüfung nach § 4 notwendig ist
Details im Artikel zur Genehmigungspflicht gem. § 4 EnWG.