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Version [26038]

Dies ist eine alte Version von Baumelement5549 erstellt von WojciechLisiewicz am 2013-04-21 11:38:47.

 

Netzfunktion wird aufgenommen


Die Netzfunktion wird aufgenommen, wenn die Aufnahme der netzspezifischen Transportfunktion erstmalig erfolgt ist (Netz wird unter Spannung bzw. unter Druck gesetzt).

Nicht darunter fallen:
  • die Errichtung von Netzanlagen (die aber gem. § 43 EnWG anderen Restriktionen unterliegen können)
  • bloße (einfache) Erweiterungen des bestehenden Netzes (sofern dies nicht derart wesentlich ist, dass die Genehmigungskriterien erneut zu prüfen wären).


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