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nicht lediglich "bei Gelegenheit"

die Schädigung erfolgte nicht lediglich "bei Gelegenheit" der Verrichtung der Aufgabe

Bei diesem Punkt ist zu prüfen, ob die verübte Straftat oder die vorsätzlich, unerlaubte Handlung " in Ausführung der Verrichtung" erfolgte, indem der Gehilfe einer Pflicht zuwider handelt, die ihm zur Erfüllung übertragen wurde.

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