ich war hier: Baumelement5543 » Baumelement2090 » Baumelement5075 » Baumelement3488

kein eigenes Interesse

an dem objektiv fremden Geschäft besteht kein "auch eigenes" Interesse

Ein Fall, in dem trotz eines objektiv fremden Geschäftes die (echte) GoA nicht vorliegt, ist § 687 II BGB, d. h. die Geschäftsanmaßung.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki