kein Ausschluss der Anfechtung
die Anfechtung ist im konkreten Fall nicht ausgeschlossen
Neben den Fällen, in denen die Anfechtungsfrist verstrichen ist, ist die Anfechtung auch dann ausgeschlossen, wenn:
- eine Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäftes vorliegt, § 144 BGB,
- dies in Sonderregeln so vorgesehen ist (Beispiel: , z. B. im Familienrecht, §§ 1313 ff. BGB),
- dies sonst im Gesetz vorgesehen wurde.