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kein Ausschluss der Anfechtung

die Anfechtung ist im konkreten Fall nicht ausgeschlossen

Neben den Fällen, in denen die Anfechtungsfrist verstrichen ist, ist die Anfechtung auch dann ausgeschlossen, wenn:
  • eine Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäftes vorliegt, § 144 BGB,
  • dies in Sonderregeln so vorgesehen ist (Beispiel: , z. B. im Familienrecht, §§ 1313 ff. BGB),
  • dies sonst im Gesetz vorgesehen wurde.

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