== Art. 106 II AEUV (ex- Art. 86 II EGV) ist anzuwenden, weil die durch die Kommission im Maßnahmenpaket von 2005 aufgestellten Kriterien der zulässigen Kompensation erfüllt sind ==
Deletions:
== Art. 86 II EGV ist anzuwenden, weil die durch die Kommission im Maßnahmenpaket von 2005 aufgestellten Kriterien der zulässigen Kompensation erfüllt sind ==