Projekt Einsparzähler
-
Baumelement2687
Startseite
über das Projekt
IFE
ich war hier:
Baumelement2687
dem Staat zuzurechnen
die Beihilfe ist dem Staat in organisatorischer / rechtlicher Hinsicht zuzurechnen
Indizien hierzu wurden im Artikel über den
Tatbestand des Art. 87 I EGV
beschrieben.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML
::
Valid CSS:
::
Powered by WikkaWiki