ich war hier: Baumelement2684

Version [11943]

Dies ist eine alte Version von Baumelement2684 erstellt von AnnegretMordhorst am 2011-09-27 16:40:29.

 

staatlich

eine Begünstigung hat staatlichen Charakter i.S.d. Art. 107 AEUV (ex- Art. 87 I EGV)
(noch keine Beschreibung vorhanden)
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