Revision history for Baumelement1659
Additions:
Sofern Antidumpingmaßnahmen ergriffen werden, **müssen** diese nach den Regeln des Art. VI GATT sowie nach den Regeln des Übereinkommens über das Antidumping verlaufen:
1) unter den dort geregelten Voraussetzungen,
2) im dort vorgesehenen Verfahren.