Präferenzzone
Ausnahme vom Meistbegünstigungsprinzip bei Einrichtung einer Präferenzzone (grundsätzlich nicht möglich!)
Die Errichtung von Präferenzzonen fällt grundsätzlich nicht unter die zulässigen Ausnahmen von Zollunionen und Freihandelszonen. Nur im Ausnahmefall nach Ziff. 2c) der enabling clause ist es für Entwicklungsländer zulässig, eine Präferenzzone untereinander trotz des Meistbegünstigungsprinzips einzurichten.