Revision history for Baumelement1478
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Bei der Auslegung dieser Ausnahme vom Meistbegünstigungsprinzip sind die Ziele dieser Erleichterung stets zu berücksichtigen:
- die regionale Integration darf nicht zur Beeinträchtigung des Handels in der restlichen WTO führen,
- das einzige Ziel der Freihandelszone darf nur eine Erleichterung des Handels innerhalb der Zone sein, nicht etwa Abschottung gegenüber anderen nationalen Märkten außerhalb der Zone.