keine persönliche Belastung
der Erwerb eines Rechts infolge eines Verfügungsgeschäfts führt zu keiner über den Gegenstand hinausgehenden, persönlichen Belastung des beschränkt Geschäftsfähigen
Beispiele für Gegenstände, bei deren Erwerb trotz einer Belastung ein lediglich rechtlicher Vorteil angenommen werden kann, sind:
- Grundstück mit einer Grundschuld,
- Grundstück mit einem Nießbrauchsrecht,
- rechtsgrundloser Erwerb eines Gegenstandes an sich.