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Betriebssysteme (Betriebssystemtheorie) -
Kapitel 1 - Einführung
Inhalte von Dr. E. Nadobnyh
Definition des Betriebssystems
Ein BS ist eine Menge von Programmen, welche die Ausführung von Benutzerprogrammen und den Gebrauch der Betriebsmittel steuern.
Universalbetriebssysteme sind extrem komplexe Programme, die mehrere Millionen Anweisungen umfassen können.
Analogie: Ein BS lässt sich mit einer Regierung vergleichen. Das BS realisiert keine nützlichen Funktionen für sich alleine.
Betriebsmittel (Ressourcen)
1. Hardware- Ressourcen: Prozessoren, Speicher, Peripherie, Geräte.
2. Software-Ressourcen: Prozesse, Dateien, Nachrichte.
Einordnung im Computersystem
Zusammensetzung
1.Maximale Version: Zum BS gehören Compiler und Dienstprogramme: Editor, Binder, u.a. [Informatik-Duden].
2.Mittlere Version: Zum BS gehört auch den Kommandointerpreter [Encyclopaedia of Computer].
3.Minimale Version: Editoren, Compiler, Binder, Kommandointerpreter sind definitiv nicht Teil des BS [Tanenbaum]. Wir folgen der minimalen Version.
Wesentliche Bestandteile eines BS‘s sind:
1)Prozessverwaltung,
2)Prozessorverwaltung,
3)Speicherverwaltung,
4)Dateiverwaltung,
5)Geräteverwaltung.
Zwei Hauptaufgaben des Betriebssystems
1.Erweiterer Rechner (virtuelle Maschine) für den Anwendungsprogrammierer:
a)Verdeckung der Gerätetechnik-Komplexität,
b)Bereitstellung einer hardwareunabhängigen Programmierschnittstelle.
2.Betriebsmittelzuordnung im Mehrprogrammbetrieb:
a)Mehrere konkurrierende Programme werden die gemeinsamen Betriebsmittel ohne Konflikte nutzen.
b)Der Anwendungsprogrammierer soll das Gefühl erhalten, dass sein Programm den ganzen Rechner (virtuelle Maschine) für sich alleine zur Verfügung hat.
CategoryBSys