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Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Energiebereich ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das im Juli 2005 in Kraft getreten ist.
Energieregulierung bedeutet die Überwachung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen ("Netzbetreiber") durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden.