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Gutgläubiger Erwerb eines rechtsgeschäftlichen Pfandrechts an Kraftfahrzeugen:
Anforderungen an den guten Glauben (Rolle des Kfz-Briefes)
BGH Urteil vom 04. Mai 1977 VIII ZR 3/76 (BGHZ 68,323)
1.Darstellung des Sachverhalts
- F erteilt der Klägerin (Werkstatt) den Auftrag zum Einbau eines Austauschmotors in seinen Pkw
- der Pkw des F ist der Beklagten (Bank) sicherungsübereignet
- der Kfz- Brief ist bei der Bank hinterlegt
- die Klägerin führt den Auftrag aus und berechnet dafür 5.316,98 DM
- F holt den Wagen nicht ab, bezahlt die Rechnung nicht und ist nicht auffindbar
- die Klägerin (Werkstatt) baut den Austauschmotor wieder aus
- Kosten für den Ein- und Ausbau 1.126,14 DM