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Version [8440]

Dies ist eine alte Version von BGHZ50s45 erstellt von AnnegretMordhorst am 2010-10-23 19:31:44.

 

A. Sachverhalt


B. Relevante Stelle im Prüfungsaufbau

Das Urteil ist im Prüfungsaufbau, bei der Frage der Berechtigung, insbesondere beim gutgläubigen Ererb vom
Nichtberechtigten nach § 934 BGB relevant.

Hierzu folgende Struktur : http://80.237.160.189/taris/?root=956




((1)) Lösung
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