ich war hier: Baumelement5252 » Baumelement3918 » AufhebungVA

Version [19338]

Dies ist eine alte Version von AufhebungVA erstellt von LisaHofmann am 2012-12-31 16:15:45.

 

Die Aufhebung eines Verwaltungsakts


Ein Verwaltungsakt wird durch Aufhebung unwirksam. Man unterscheidet folgende Möglichkeiten der Aufhebung:
  • Aufhebung aufgrund eines Rechtsbehelfs
    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
  • Aufhebung außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens durch die Behörde
    • durch Rücknahme nach § 48 VwVfG: VA, der aufgehoben werden soll, ist rechtswidrig
    • durch Widerruf nach § 49 VwVfG: VA, der aufgehoben werden soll, ist rechtmäßig
Widerruf und Rücknahme stellen jeweils einen eigenen VA dar, der zur Aufhebung des ursprünglichen VA benötigt wird.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki