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Anwendungsbereich
Anwendungsbereich des Mitverschuldens:
Mitverschulden ist beim Umfang des Schadensersatzes zu prüfen. Im Grunde genommen muss in jedem Schadensersatzanspruch, soweit keine Sonderregelungen bestehen, die Prüfung des Mitverschuldens der Geschädigten Person mitinbegriffen sein. Ein Beispiel dafür ist der Schadensersatzfall im Straßenverkehr, wo erwägt werden muss wer am Unfall Schuld beziehungsweise in welchem Maße die Personen beteiligt sind. Ein weiterer Bereich in dem das Mitverschulden eine Rolle spielt ist die Gefährdungshaftung im Produkthaftungsgesetz. Weiter Beispiele für den Anwendungsbeich.