Anwendungsbereiche
Im Grunde genommen muss in jedem Schadensersatzanspruch, (soweit keine Sonderregelungen bestehen) die Prüfung des Mitverschuldens der geschädigten Personen mitinbegriffen sein. Ein Beispiel dafür ist der Schadensersatzfall im Straßenverkehr, wo erwägt werden muss, wer am Unfall Schuld beziehungsweise in welchem Maße die Personen schuldlhaft beteiligt sind. Ein weiteres Bereich in dem das Mitverschulden tangiert wird, ist die Produkthaftung. Weiter Beispiele für den Anwendungsbeich des Mitverschuldens.