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((1)) Regelanknüpfung hinsichtlich der Anteile am Unternehmen
Die Rechtsfragen der Ausgabe und Übertragung von Gesellschaftsanteilen unterliegen dem allgemeinen Gesellschaftsstatut.
((1)) Ausnahmen
Ausnahmen sind allerdings dann zu berücksichtigen, wenn die Anteile zugleich Wertpapiere darstellen. Sollen diese Wertpapiere an Kapitalmärkten gehandelt werden, entscheidet das für die jeweiligen Märkte einschlägige Statut über die Zulassungs-, Handels- und sonstige Regeln.


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