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Anspruchsaufbau


Dargestellt wird hier ein möglicher Anspruchsaufbau für die Erstellung des Gutachtens, insbesondere auf Grundlagen aus WIPR I.


A. Anspruch erworben


1. Vertragsschluss
Der Vertrag muss zunächst geschlossen werden.
Voraussetzungen: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen -> Angebot (§ 145 BGB) und Annahme (§ 147 BGB).
Das Angebot muss zudem noch annahmefähig sein und Angebot und Annahme übereinstimmen

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a. Angebot
Voraussetzungen: Willenserklärung, Inhalt: Angebot, Abgabe, Zugang, kein Widerruf

aa) Willenserklärung
Definition: Willenserklärung

aaa) Innerer Tatbestand
Die handelnde Person muss mit Handlungswillen und Erklärungsbewusstsein gehandelt haben.
Weiter dürfen keine Willensvorbehalte vorliegen (§ 166 ff BGB).

bbb) Äußerer Tatbestand
Der äußere Tatbestand umfasst die Handlung aus der Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont).
Dabei muss wieder ein Handlungswille vorliegen.
Hinzu kommt der Rechtsbindungswille (erkennbare, nach außen gerichtete Erklärung des Willen; ACHTUNG: beim „invitatio ad offerendum“ mangelt es an diesem!)
Siehe auch hier

bb) Inhalt: Angebot
Der Inhalt der abgegebenen Willenserklärung muss ein Angebot darstellen.

cc) Abgabe








B. Nicht Verloren
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