Version [76154]
Dies ist eine alte Version von AnlagevermoegenZusammenfassung erstellt von ClaudiaMichel am 2017-01-17 13:09:30.
Anlagevermögen
- §247 II HGB
--> Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“
- dauernd bedeutet mindestens 1 Jahr
- Geschäftsbetrieb dienend, bedeutet für das tägliche Geschäft verwendet zu werden
- weitere Merkmale: Anlagevermögen ist nicht schnell zu liquidieren