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Anlgage-/ Umlaufvermögen und Schulden

Anlagevermögen

•§247 II HGB

-->„Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“

  • dauernd bedeutet mindestens 1 Jahr
  • Geschäftsbetrieb dienend, bedeutet für das tägliche Geschäft verwendet zu werden
  • weitere Merkmale: Anlagevermögen ist nicht schnell zu liquidieren
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