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Anlagevermögen
•§247 II HGB
-->„Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“
- dauernd bedeutet mindestens 1 Jahr
- Geschäftsbetrieb dienend, bedeutet für das tägliche Geschäft verwendet zu werden
- weitere Merkmale: Anlagevermögen ist nicht schnell zu liquidieren