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Expertensysteme

und ihre Rolle im Wissensmanagement

A. Expertensystem im juristischen Bereich
Am Beispiel des hier vorgeführten Expertensystems für Juristen ist zu erkennen, dass ein Expertensystem das Wissen wirksam erfassen kann und die Grenze vom bloßen Informationsmanagement hin zur Wissensspeicherung dann überschreitet, wenn in der Funktionalität auch exakt die Logik des jeweiligen Wissensbereichs abgebildet wird. Bei dem System wird juristische Struktur so abgebildet, dass die Logik von in Gesetzen enthaltenen Rechtsnormen abgebildet wird (logische Verknüpfung als UND bzw. ODER) und auf diese Weise ein Prüfungsaufbau für beliebige Fallgestaltungen aus der Praxis entsteht.

Beispiele für die Funktionsweise können an der HS Schmalkalden (zum Zivilrecht vgl. hier: http://kt-texte.de/taris/?path=0&subsumsession=0&root=751) betrachtet werden.

Folgende Rechtsfragen können Sie beispielsweise mit einem Expertensystem in Form einer simplen Baumstruktur schrittweise lösen:



Weitere Informationen:


B. Beispiel zum Ausprobieren
Mit folgendem Beispiel können Sie die Funktionsweise des hier vorgestellten Expertensystems testen:

Sachverhalt
G bietet dem S ein Gemälde für 15.000 EUR am 10. 12. an. S soll bis spätestens 21. 12. antworten. S schreibt am 20. 12. in einer E-Mail an G, dass er das Bild zum vorgeschlagenen Preis kaufen möchte. Diese E-Mail landet im Account des G erst am 22. 12., weil eine Fehlfunktion beider Mailserver zu einem Nachrichtenstau und extrem verzögerter Zustellung führte. Dabei konnte G aber an der Sendezeit der Nachricht erkennen, dass S sie eigentlich rechtzeitig abgesendet hat.
G hat in der Zwischenzeit einen weiteren Käufer im C gefunden, der bereit ist, das Gemälde für 16.000 EUR zu kaufen. Deshalb ist G froh, dass die Antwort des S zu spät kam und verkauft es am 23. 12. für 16.000 EUR an C. C bietet das Gemälde dem S für 20.000 EUR an.
Frage 1: Kann S von G das Gemälde verlangen?
Frage 2: Besteht zwischen S und G ein Vertrag?

Einschlägige Vorschriften im BGB:
  • § 145 BGB (und ff.),
  • § 130 BGB,
  • § 275 BGB.

Die Lösung können Sie hier erleben:

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