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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 20 - Maurerlehre


Der 16-jährige Axel beginnt mit Einwilligung seiner Eltern eine Maurerlehre. Nach kurzer Zeit stellt er fest, dass die Arbeit auf dem Bau nichts für ihn ist und kündigt ohne das Wissen seiner Eltern.

Ist die Kündigung wirksam?


Lösung


Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Dieses ist unwirksam, da dem A die erforderliche Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter fehlt. Eine Genehmigung kann nicht erteilt werden, § 111 BGB. Eine Ausnahme kann hier vorliegen, wenn der Arbeitgeber des A mit der Kündigung einverstanden ist. Dann greifen wie üblich die §§ 108 ff.













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