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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 12 - Fahrausweis


A fährt mit der Bahn AG (B) von Münster nach Dortmund ohne ein Ticket zu lösen. Gut sichtbar befindet sich im Zug der Hinweis, dass die Fahrt ohne gültigen Fahrausweis 60 € kostet. Kurz bevor A in Dortmund ankommt, möchte der Schaffner den Fahrausweis des A sehen. Als dieser ihm erklärt, er habe einen solchen nicht, verlangt der Schaffner Zahlung der 60 €.

Kann er das?


Lösung


I. Anspruch B gegen A auf Zahlung von 60 € aus § 339 S. 1 BGB.

Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist die Einigung, also die Abgabe zweier korrespondierender Willenserklärungen.


3. Angebot der B (+)
Fahren ohne gültigen Fahrausweis zum erhöhten Beförderungsentgelt von 60 €

4. Annahme des A?

a) Ausdrückliche Erklärung (-)

b) Sozialtypisches Verhalten
    • Allein die tatsächliche Inanspruchnahme gilt kraft Verkehrsauffassung als Annahme (frühere BGH-Auffassung)
    • Kritik: Aufgabe der Lehre von der Willenserklärung - Einschränkung der Privatautonomie

d) Konkludentes Verhalten
    • Die Inanspruchnahme beinhaltet stillschweigend dieAnnahmeerklärung
    • Verkehrsüblich ist die entgeltliche Inanspruchnahme (§ 632)

II. B kann gegen A Zahlung von 60 € verlangen.







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