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Tutorien zur Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht I


Sommersemester 2017


Unterstützend zur Lehrveranstaltung WIPR I finden im Sommersemester 2017 wöchentliche Tutorien im Umfang von jeweils 2 SWS statt. Bei dem angebotenen Tutorium handelt es sich um ein integratives Angebot, welches in direkter Abstimmung mit der fachlichen Lehre erfolgt.

Ziel des Tutoriums ist es, die erarbeiteten Stoffinhalte aus der Vorlesung WIPR I fallbezogen anzuwenden (Techniken der Fallbearbeitung) und unterstützende Hilfestellungen bei Verständnisfragen zu den umfangreichen Vorlesungsinhalten zu geben. Ein Tutorium kann insofern keine Vorlesung ersetzen. Vielmehr soll den Studierenden in kleinen Gruppen die Gelegenheit gegeben werden, den Vorlesungsstoff gemeinsam zu wiederholen und anzuwenden. Darüber hinaus soll das Tutorium auch Raum für den Erfahrungsaustausch bieten. So kennen die eingesetzten Tutoren/innen die studienspezifischen Schwierigkeiten und Herausforderungen der angehenden Wirtschaftsjuristen/innen aus eigener Erfahrung nur zu gut. Innerhalb des Tutoriums können Tutoren/innen damit auch Ansprechpartner/in für alle studentischen Angelegenheit sein.


A. Teilnahme


Sofern Sie am Tutorienprogramm teilnehmen möchten, ist eine verbindliche Anmeldung in Stud.IP erforderlich. Um den maximalen Übungserfolg zu gewährleisten, wird die Gruppe auf max. 15 Teilnehmer begrenzt. Eine Aufnahme weiterer Interessenten ist nur in Ausnahmefällen möglich.


B. Gruppeneinteilung und voraussichtliche Termine


Gruppeneinteilung
Gruppe Tag Uhrzeit Raum Tutor
Gruppe 1Mittwoch 10.00 – 11.30 UhroffenHerr Nausch

Termine 2017 - immer Mittwochs
April26.04.2017
Mai03.05.201710.05.201717.05.201724.05.210731.05.2017
Juni07.06.201714.06.201721.06.201728.06.2017
Juli05.07.2017


C. Organisatorische Hinweise


Jeder Termin folgt einer klaren Struktur. Im ersten Termin haben Sie die Gelegenheit Ihre Erwartungen an das Tutorium zu formulieren. Ferner werden alle organisatorischen Fragen beantwortet. Im Anschluss daran erhalten Sie neben einführenden Hinweisen zur Fallbearbeitung auch ein erstes Fallbeispiel. Um auftretenden Fragen und Schwierigkeiten gezielt zu begegnen, wird (sofern notwendig) der Fall noch im selben Termin hinsichtlich der fallspezifischen Problemstellungen kurz besprochen.

Das ausgewählte Fallbeispiel soll bis zum nächsten Termin in Heimarbeit gelöst werden. Hierzu gehört neben einer Lösungsskizze auch ein ausformuliertes Gutachten. (Hinweis: Bei der Vorbereitung des Fallbeispiels kann der Strukturbaum unter http://kt-texte.de/taris/?root=5 als Hilfestellung genutzt werden.)
Die Lösungsvorschläge werden dann im Folgetermin eingehend, insbesondere vor dem Hintergrund der Gutachten- und Klausurtechnik, besprochen. Entsprechend der Konzeption eines Tutoriums wird von jedem Teilnehmer eine gewisse Eigeninitiative vorausgesetzt.

Bringen Sie bitte zu jeder Veranstaltung einen aktuellen Gesetzestext zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit.

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