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Wirtschaftsprivatrecht I
Literaturhinweise
Erst nach den methodischen Vorbemerkungen ist die Vorstellung der im Studium einzusetzenden Literatur. Neben den selbstverständlichen Quelltexten (z. B. BGB im dtv oder Textausgabe zum Zivilrecht bei Nomos) ist allgemein diejenige Literatur empfehlenswert, die dem Leser eine Orientierung in der Struktur bietet und die Frage beantwortet, wie ein jeweiliges Problem in der systematischen Fallprüfung anzugehen wäre. Je klarer und verständlicher ein Werk diese Fragen beantwortet, desto empfehlenswerter ist es und umso glaubwürdiger ist sein Autor (und umgekehrt).
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In diesem Zusammenhang wären für den allgemeinen Teil des Zivilrechts insbesondere folgende Werke zu empfehlen:
- Hans-Joachim Musielak, Grundkurs BGB
- Skripte von Alpmann & Schmidt, BGB AT 1 sowie BGB AT 2
Neben den für Themen des allgemeinen Zivilrechts einschlägigen Werken sind insbesondere zu Beginn des juristischen Studiums Bücher empfehlenswert, die sich mit der juristischen Methode und mit dem juristischen Lernen im Allgemeinen explizit beschäftigen. Unter diesen Werken ist zumindest eins m. E. lesenswert:
- Fritjof Haft, Einführung in das juristische Lernen: Unternehmen Jurastudium, 6. Auflage 1997