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B.1.b. Vertragsabwicklung
Auf Grundlage des „Antrags für studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte/Tutoren“ wird der „Vertrag für studentische Hilfskräfte/wissenschaftliche Hilfskräfte ohne/mit abgeschlossene(r) Hochschulausbildung“ erstellt. In diesem Vertrag werden Vertragsdauer, Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sonstiges geregelt.
Auskunft über notwendige Unterlagen, welche für die Vertragsunterzeichnung von Ihnen be-nötigt werden, entnehmen Sie dem „Merkblatt für studentische Hilfskräfte/wissenschaftliche Hilfskräfte/ Tutoren“(6). Dieses erhalten Sie bei der Koordinatorin für Tutorien bzw. beim Per-sonalreferat(7) . Darüber hinaus ist es i.d.R. dem „Vertrag für studentische Hilfskräf-te/wissenschaftliche Hilfskräfte ohne/mit abgeschlossene(r) Hochschulausbildung“ als Kopie beigefügt.
Sobald der „Vertrag für studentische Hilfskräfte/wissenschaftliche Hilfskräfte ohne/mit abge-schlossene(r) Hochschulausbildung“ erstellt wurde, wird er i.d.R. (sofern kein anderer Zu-stellwunschort angegeben wurde) an Ihr Dekanat übermittelt und liegt dort zur Abholung be-reit. Bitte füllen Sie den Antrag unter Berücksichtigung der Hinweise im o.g. Merkblatt sorgfäl-tig aus. Anschließend übermitteln Sie den „Vertrag für studentische Hilfskräf-te/wissenschaftliche Hilfskräfte ohne/mit abgeschlossene(r) Hochschulausbildung“ bitte zeitnah an das Personalreferat(8) .
6. Kontaktinformationen entnehmen Sie bitte dem Gliederungspunkt AnsprechpartnerTutorium.
7. vgl. ebd.
8. vgl. ebd.
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