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Vergleich Nationalparkpläne der Bundesrepublik Deutschland


A. Allgemeines

Überwiegend ist die Ausarbeitung des Nationalparkplans Bestandteil der rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Nationalparks, auch wenn dieser nicht wortwörtlich so benannt ist . Auf dieser Grundlage lässt sich feststellen, dass die in den Verordnungen und Gesetzen benannten und grob formulierten Ziele des jeweiligen Nationalparks und dessen Zweck im Nationalparkplan ausführlich dargestellt werden. Es besteht eine enge Verknüpfung zwischen Nationalparkverordnung, -gesetz, beziehungsweise Staatsvertrag und Nationalparkplan . Des Weiteren wird in den rechtlichen Grundlagen festgelegt, dass der Nationalparkplan die wesentlichen Maßnahmen zur Pflege, Entwicklung und Umsetzung des Schutzzwecks beinhalten soll. Er dient somit als Arbeitsgrundlage für die Nationalparkverwaltung.

Die jüngsten Nationalparks Schwarzwald (2014) und Hunsrück-Hochwald (2015) befinden sich derzeit noch in der Ausarbeitung ihrer Nationalparkpläne.

Eine Ausnahme bilden die Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Hamburgisches Wattenmeer. Diese besitzen auf Grund ihrer Lage im Großgebiet des Wattenmeeres und durch die internationale Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Dänemark , welche ebenfalls Naturschutzgebiete des Wattenmeeres ausweisen, einen Wattenmeerplan. Dieser schließt die Funktion eines gebietsübergreifenden Managementplans ein . Dennoch wurde vor Beschluss des Wattenmeerplans, vom Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ein Nationalpark-Atlas herausgegeben, welcher den Nationalparkplan Teil I darstellt. In diesem wird auf das Erstellen eines zweiten und dritten Teils verwiesen.

Die Nationalparkpläne gestalten sich in Aufbau und Umfang unterschiedlich. Dennoch sind die inhaltlichen Themen einheitlich gleichermaßen aufgegriffen. Zu den wesentlichen Inhalten zählen allgemeine Angaben beziehungsweise Daten, Leitbild und Ziele, rechtliche Grundlagen sowie Einbindung in die Nationalparkregion. Diese Kerninhalte untergliedern sich in weitere Punkte, die in jedem Nationalparkplan an unterschiedlicher Stelle ebenfalls formuliert und diskutiert werden. Es ist daher eine Entwicklung zur zukünftigen weitgehenden einheitlichen Gestaltung der Nationalparkpläne zu sehen.

B. Leitfaden zur Erarbeitung von Nationalparkplänen

Um der Schwierigkeit der Erstellung eines Nationalparkplans entgegen zu wirken und um die Basis für eine einheitlichere Gestaltung der Nationalparkpläne für die Zukunft zu schaffen. Hat der EUROPARC DEUTSCHLAND e.V. im Jahr 2000 einen „Leitfaden zur Erstellung von Nationalparkplänen“ herausgegeben. Dieser schlägt einen Modularen Aufbau des Nationalparkplans vor. Darin sind Module zum Leitbild und Zielen, zur Bestandsanalyse, Projektübersicht und ggf. zur Ergebnisdokumentation vorgesehen. Welche in sich abgeschlossen als Einzelbroschüren herausgegeben werden können. Dabei bildet des Modul „Leitbild und Ziele“ den Hauptband und soll einen Gesamtüberblick verschaffen während Bestandsanalyse und Projektübersicht einen detaillierte Aufschlüsselung der im Hauptband angesprochen Punkte darstellt. Wobei die Bestandsanalyse eine ausführliche Auflistung der Naturgüter dessen Zusammensetzung/Bestand und Lage zusammenstellt. Die Projektübersicht sollte nach dem Leitfaden eine lose ständig erweiterbare Blattsammlung sein, um die laufenden geplanten und vollendeten Projekte zur Umsetzung der einzelnen Ziele jederzeit auf den aktuellsten Stand ergänzen und fortschreiben zu können.

Alle bisher existierenden Nationalparkpläne wurden nach Erscheinen des Leitfadens fortgeschrieben und es ist eine mehr oder minder starke Orientierung an diesem fest zustellen. Derzeit haben 7 Nationalparks ihren Nationalparkplan auf Basis des Leitfadens in mindestens zwei Bände gegliedert, denen weitere folgen . Der aktuelle Stand der Erarbeitung des Nationalparkplans Schwarzwald lässt ebenfalls an eine Herausgabe in Bänden schließen Die Nationalparks Hainich, Jasmund und Sächsische Schweiz bauen den Nationalparkplan einteilig auf, welche jedoch in den obersten Gliederungspunkten stark an den Aufbau des 1. Bandes Leitbild und Ziele des „Leitfadens zu Erstellung von Nationalparkplänen“ angelehnt ist. Der Nationalparkplan Berchtesgaden, dessen aktuellste veröffentlichte Herausgabe von 2001 am längsten zurück liegt, lässt eine Berücksichtigung des Leitfadens nicht erkennen . Die wesentlichen bereits genannten Inhalte sind in diesem ebenfalls enthalten. Die Fortschreibung des Nationalparkplans derzeit in Arbeit.

Tabelle 1 - Gliederung der Nationalparkpläne

Band 1 Band 2 Band 3 über 3 Bände
Nationalpark Bayerischer Wald Nationalparkplan (2011) Hauptband Leitbild und Ziele; Anlagenbänder Walderhaltungs- und Waldpflege-maßnahmen; Arten- und Biotop-schutz; Schalenwildmanagement; Renaturierung; Nutzungen und Gestattungen; Wegeplan; Bildung und Erholung; Forschung;
Nationalpark Berchtesgarden Nationalparkplan (2001)
Nationalpark Müritz Bänder I-III (2004) Leitbild und Ziele; Bestand-analyse; Projekt-übersicht
Nationalpark Jasmund Band I Leitbild und Ziele (2014)
Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft Band I-II (2003) Leitbild und Ziele; Bestandsanalyse
Nationalpark Sächsische Schweiz Nationalparkprogramm (2013)
Nationalpark Eifel Band I-IV Leitbild und Ziele (2008); Bestandsanalyse (2015); Projektübersicht und Ergebnisdokumentation noch in Ausarbeitung
Nationalpark Kellerwald-Edersee Band I-III (stand 2008) Bestandsanalyse; Leitbild und Ziele; Projekte und Karten
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Wattenmeerplan 2010
Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer Wattenmeerplan 2010
Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer Wattenmeerplan 2010
Nationalpark Unteres Odertal Band I-III (2014) Leitbild und Ziele; Bestandsanalyse; Projekte und Maßnahmen
Nationalpark Hainich Band I Leitbild und Ziele (2010)
Nationalpark Harz 3-teilig (2011) Grundlagen und Bestandsaufnahme; Ziele, Grundsätze und Maßnahmen für die Erhaltung und Entwicklung des Nationalparks; Maßnahman-planung für die Jahre 2011-2020
Nationalpark Schwarzwald
Nationalparkplan in Ausarbeitung
Nationalpark Hunsrück-Hochwald
Nationalparkplan in Ausarbeitung

C. Wesentliche Inhalte der Nationalparkpläne

Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte, welche alle Bestandteil der Nationalparkpläne sind, erläutert.

1. allgemeine Angaben/Daten zum Nationalpark

In jedem Nationalparkplan werden zusammenfassende Informationen zum Nationalpark gemacht. Diese beinhalten größtenteils geschichtliche Hintergründe der Region, Gründung und Entwicklung des Nationalparks, Größe, Lage und Landschaft, Zonierung, aktuelle Eigentumsverhältnisse und weitere Überblick verschaffende Angaben.

2. rechtliche Grundlagen/ Planungsgrundlagen

Dieser Unterpunkt eines jeden Nationalparkplans umfasst alle nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen, Richtlinien und allgemeine Kriterien für Nationalparke, welche bei der Ausarbeitung des Nationalparkplans berücksichtigt wurden. Diese werden in Nationalparkplänen, welche aus Bänden bestehen, aufgeteilt in allgemein rechtliche Grundlagen (Band Leitbild und Ziele) und Planungsgrundlagen (Band Bestandsanalyse). In den einteiligen Plänen sind alle rechtlichen Grundlagen zusammengefasst. Grundsätzlich sind diese das Bundesnaturschutzgesetz, die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze, die Nationalparkverordnungen und -gesetze sowie die IUCN Richtlinien und die Flora- Fauna-Habitat Richtlinie (FFH, EU 1992). Weiterhin kommen noch die für den individuellen Nationalpark relevanten Richtlinien hinzu oder andere internationale Vorgabekriterien. Beispielsweise wird im Nationalparkplan Jasmund die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie benannt und der Nationalparkplan Berchtesgaden nimmt Bezug auf die Alpenkonvention. Insbesondere wird an dieser Stelle die rechtliche Einordnung des Nationalparks in die Landes-und Regionallandschaftsentwicklungspläne geklärt , welche das Nationalparkgebiet berücksichtigen. Teilweise wird hier auch auf das allgemein gültige Nationalparkleitbild des EUROPARC Deutschland e.V. „Natur Natur sein lassen“ verwiesen , das ein allgemeines Kriterium für Nationalparks ist.

3. Leitbild und Nationalparkziele

Das Leitbild und die Nationalparkziele begründen sich aus der jeweiligen Nationalparkverordnung, dem jeweiligen Nationalparkgesetz oder dem Staatsvertrag. In diesem Abschnitt wird sehr eng an den rechtlichen Grundlagen der Nationalparks gearbeitet und teilweise zu jedem formulierten Ziel auf den entsprechenden rechtsgrundlegenden Abschnitt verwiesen . Einleitend wird, sofern noch nicht in den rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Planungsgrundlagen aufgeführt, das allgemeine Leitbild der Nationalparks erläutert und anschließend das spezifische Leitbild und die Ziele des individuellen Nationalparks formuliert. Das Hauptaugenmerk liegt hier auf der Festlegung der Naturschutzgüter wie Boden (Geologische Verhältnisse), Tier- und Pflanzenwelt inklusive der Regulierung, Bewaldung, Lebensräume und wenn erforderlich Klima, Gewässer-und Küstenschutz. Des Weiteren werden die Ziele zu Erholung und Besucherlenkung und Verkehrsstrukturen, Umweltbildung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Monitoring und Forschung bestimmt. Zu jedem Unterpunkt wird der momentane Istzustand, welcher auch aktuelle Nutzungen (Landwirtschaft, Weidewirtschaft, Fischerei etc.) einschließt, zusammengefasst und die Zielvorgabe formuliert. Dies ist besonders gut in der Fortschreibung des Nationalparkplans Hainich zu erkennen. Dieser gibt erst die Formulierung des Ziels aus der Fassung des Pflege- und Entwicklungsplans 1998 wieder, darauf folgt die bisher erreichte Umsetzung und abschließend wird das Ziel neu formuliert . Auch werden bei Nationalparkplänen, welche nicht aus mindestens 2 Bänden bestehen, Maßnahmen zu Erreichung der festgelegten Ziele vorgeschlagen.

Die Nationalparkpläne, welche einen Band „Bestandsanalyse“ enthalten, führen in diesem eine ausführliche Aufstellung aller Naturschutzgüter und bestehende Nutzungen im Nationalparkgebiet auf . Im dritten Band „Projektübersicht“ werden die Maßnahmen und Projekte zu den in der Bestandsanalyse erfassten Naturschutzgütern und Nutzungen detailliert beschrieben.

Der in Bänden gefasste Nationalparkplan des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft beinhaltet keinen weiteren Band zu umgesetzten, laufenden und geplanten Projekten (Projektübersicht) zur Umsetzung des Schutzziels des jeweiligen Naturguts, daher werden diese in dem Band „Bestandsanalyse“ aber auch im Band „Leitbild und Ziele“ formuliert.

Der Nationalparkplan des berchtesgadener Nationalpark-gebiets formuliert regionalisierte Ziele des Nationalparks in einem Kapitel und arbeitet anschließend die Bestandsaufnahme und Bewertung der Naturschutzgüter und der Nutzungen in 2 separaten Kapiteln ab . Hierauf bezogen ist in diesem Nationalparkplan ein Maßnahmenkonzept aufgestellt worden, welcher Projekte zur Umsetzung des jeweiligen Ziels aufführt. Durch unterschiedliche Kennzeichnung der Projekte und Maßnahmen wird verdeutlicht ob diese bereits laufen und auf welche Dauer (kurz-, mittel- oder langfristig) sie angelegt sind.

4. Integration des Nationalparks in die Region

Um den Bestand und die Akzeptanz des jeweiligen Nationalparks in dessen Umfeld zu fördern, ist dessen Integration in die Region äußert wichtig. Um diesen Punkt Rechnung zu tragen, verwendet jeder Nationalparkplan ein Kapitel darauf, die aktuelle Situation der Eingliederung ausführlich darzustellen. Dies beinhaltet hauptsächlich die regionale Zusammenarbeit, die Einbindung und der Beitrag des Nationalparks in die regionale Wirtschaft (Tourismus, Bildung und Forschung) sowie Partnerschaften mit anderen nationalen und internationalen Naturschutzprojekten, -vereinen und -verbänden.

Auch für die regionale Eingliederung werden im Band zu Projekten und Maßnahmen der mehrteiligen Nationalpark-pläne, beispielsweise unter den Punkten Erholung und Besucherlenkung die genauen Integrationsmaßnahmen des Nationalparks eingearbeitet.

Der Nationalparkplan Vorpommersche Boddenlandschaft stellt außerdem die Nationalparkregion ausführlich in seinem Band Bestandsanalyse dar. Hier werden unteranderem Einwohnerzahl, Bevölkerungsdichte und Wanderungstendenzen sowie Erwerbsstrukturen und Arbeitslosigkeit mit erfasst.

Eine besondere Form der Integration des Nationalparks erfolgte beim Hainich, dieser verweist unteranderem in seinem Nationalparkplan auf den Beschluss der Landesregierung zum „Integrierten Schutzkonzept für den Hainich“ und bezieht sich in der Neuformulierung des Ziels auf ein weiteres Entwicklungskonzept des KAG Hainich-Werratal e.V. für den Nationalpark.

In Bezug auf die regionale Zusammenarbeit ist hier besonders zu erwähnen, dass Nationalparkpläne dessen Verwaltung nicht in der Verordnung vorgegeben beziehungsweise Verwaltungsorgane definiert ist, auf ein gegründetes Organ zur Beteiligung in Nationalpark- und Vorfeldbelange, unter dem Punkt „Kooperationen“, verweist.

Die wirtschaftliche Einbindung erfolgt unteranderem unter der Prämisse, dass aus dem Nationalpark kein wirtschaftlicher Nutzen gezogen werden, dieser aber dennoch zu der wirtschaftlichen Entwicklung der Region beitragen und für Erholungs- und Bildungszwecke zugänglich sein soll. Daher werden in den Nationalparkplänen bei der wirtschaftlichen Betrachtung der Region besonders die Punkte des Tourismus, Besucherlenkung, Verkehr, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit aufgearbeitet und in unterschiedlichen großen Umfang dargestellt.

Unter nationalen und internationalen Partnerschaften werden die Zusammenarbeit beziehungsweise Mitgliedschaften in Naturschutzverbänden und Vereinen oder anderen Naturschutzgebieten genannt. Beispielsweise arbeitet der Nationalpark Eifel mit dem Deutsch-Belgischen Naturpark Hohes Venn – Eifel zusammen. Der Nationalpark Sächsische Schweiz benennt die Zusammenarbeit mit dem Nationalpark Böhmische Schweiz, diese wird bereits in der Verordnung zum Nationalpark Sächsische Schweiz verankert . Der Berchtesgadener Nationalparkplan sieht in der vorliegenden Form keine gesonderten Kapitel zu Kooperationen und Partnerschaften vor. Jedoch werden diese Inhalte in das Kapitel „Regionalisierte Leitziele für den Nationalpark“ eingearbeitet

5. Nationalparkplan Bayerischer Wald

Ein besonderer Aufbau bietet der Nationalparkplan zum Bayerischen Wald. Der Hauptband „Leitbild und Ziele“ gibt einen Überblick über die allgemeinen Ziele des Nationalparks und den Naturschutz. Die vorgenannten Themen Bildung-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Forschung, Erholung und Integration des Nationalparks in die Region werden ebenfalls angeschnitten und ähneln in der Struktur dem Aufbau des „Leitfaden zur Erstellung von Nationalparkplänen“. Der Nationalparkplan ist nicht um die vom Leitfaden vorgeschlagenen Bände „Bestandsanalyse und Projektübersicht“ erweitert. Vielmehr behandeln gesonderte Bände die Themen Walderhaltungs- und Waldpflegemaßnahmen, Arten-und Biotopschutz, Schalenwildmanagement, Renaturierung, Nutzungen und Gestattungen, Wegeplan, Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Bildungs- und Erholungseinrichtungen sowie Forschung. Jeder Einzelband arbeitet die grundlegenden und notwendigen Informationen, wie rechtliche Grundlagen, Entwicklung spezifischer Ziele und deren Maßnahmen zur Umsetzung, zum jeweiligen Thema auf. Die Bände „Bestandsanalyse und Projektübersicht“ werden demnach inhaltlich auf die thematischen Einzelbände übertragen.

D. Weitere nennenswerte Inhalte

1. Evaluierung des Nationalparkmanagements

Der EUROPARC Deutschland e.V. evaluierte von 2009 bis 2013 alle Nationalparkmanagements der deutschen Nationalparks. Die Nationalparkpläne der Nationalparks Hainich und Jasmund, die nach Ihrer Evaluierung fortgeschrieben wurden, gehen in diesem auch auf die Handlungsempfehlungen und Vorschläge des von EUROPARC Deutschland e.V. ausgewählten Evaluierungskomitees zur Verbesserung des einzelnen Managements ein.

2. Zonierung der Nationalparks

Die meisten der bestehenden Nationalparkpläne führen ein Kapitel zur Zonierung der Nationalparks. Besonders erwähnenswert sind hier die Nationalparke Berchtesgaden und Kellerwald-Edersee, in deren Nationalparkverordnungen ist keine ausdrückliche Zonierung festgelegt beziehungsweise vorgesehen. Der Nationalparkplan Kellerwald-Edersee verweist, in Bezug auf die rechtlich nicht geregelte Zonierung auf eine vorübergehende Zoneneinteilung, abhängig von vor Ort herrschenden Bedingungen. Im Nationalparkplan Berchtesgaden wird die Zonierung durch die Richtlinien der IUCN begründet und über diese ausführlich hergeleitet.
Der Nationalpark Bayerischer Wald, dessen Zonierung erst mit Einfügen des § 12a in die Nationalparkverordnung rechtlich ermöglicht wurde, erweitert die dort vorgesehen 2 Zonen Einteilung auf 4 Zonen.

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