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Urheberrecht

6.5 - Schranken für die Informationsgesellschaft



Die Informationsgesellschaft lebt von der Schaffung und dem Austausch von Informationen. Bei den Informationen ist zu unterscheiden, ob diese rechtlich geschützt sind oder nicht. Das wichtigste Schutzrecht für Informationen ist das Urheberrecht. Damit erlangt das Urheberrecht eine erhebliche Bedeutung für die Gestaltung der Informationsgesellschaft und ist tatsächlich in den letzten Jahren zu einem gesamtgesellschaftlichen Zankapfel geworden. Das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft wird geprägt durch europäische Vorgaben und nationale Umsetzungen.

Informationsgesellschafts-RL
Die Richtlinie 2001/29/EG vom 22.5.2001 ist der Ausgangpunkt einer europäischen Rechtsvereinheitlichung des Urheberrechts für die durch das Internet und andere moderne Medien geprägte Informationsgesellschaft, harmonisiert aber darüber hinaus weite Teile des Urheberrechts (daher teilweise auch Harmonisierungs-RL genannt). Insbesondere durch die Erwägungsgründe 9 und 11 der Richtlinie formuliert die EU ein urheberrechtliches Leitbild für die EU.

Der wesentliche Regelungsbereich der Richtlinie zu den wirtschaftlichen Rechten des Urhebers einerseits und den gesetzlichen Beschränkungen dieser Rechte stellt sich als ein Regel-Ausnahme-Komplex dar.

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