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Urheberrecht
Fall 41 - Heise
Die Homepage „Heise-online“ der Heise-GmbH (H) hält eine Sammlung von eigens für diese Homepage geschriebenen Aufsätzen bereit zu aktuellen Themen im Bereich der Information und Telekommunikation. Diese sind nach Datum in einem News-Archiv abrufbar. S zieht sich mehrere Artikel von „heise-online“ auf seinen Computer. Er möchte die Dienstleistungen der Telekom mit denen anderer Anbieter vergleichen, um sich hinterher für einen Telefonvertrag zu entscheiden. Hat H einen Unterlassungsanspruch gegen S? |
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