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Urheberrecht


Fall 33 - CD-Rom


Der A-Verlag hat in seinem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in den Jahren 1981 bis 1983 mehrfach Fotografien des Fotografen F veröffentlicht. In dem zugrundeliegenden Vertrag heißt es, dass F dem A alle Rechte an den Bildern überträgt. Im Jahre 1999 entscheidet sich A dazu, die Ausgaben der Zeitschrift auch auf CD-ROM anzubieten. Hierzu werden auch die Jahrgänge seit 1981 digitalisiert. Als F hiervon erfährt, ist er entrüstet. Zum Zeitpunkt der Rechtseinräumung sei schließlich von einer Nutzung auf CD-ROM keine Rede gewesen. Die Nutzung seiner Fotos hätte daher seiner Zustimmung bedurft.

F möchte wissen, ob ihm gegen A ein Schadensersatzanspruch gem. § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG zusteht.

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