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Handelsrecht und Stellvertretung
Prokura und Handlungsvollmacht
A. Prokura
Die Prokura ist eine spezielle handelsrechtliche Vollmacht die durch die §§ 48 ff. HGB definiert wird.
Es gibt auch bei der Prokura Unterscheidungen in:
B. Handlungsvollmacht
Die Handlungsvollmacht wird in drei verschiedene Vollmachtstypen unterteilt