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Fallbeispiele Gesellschaftsrecht
Fall 14Der passionierte Golfspieler A will zusammen mit seinen vermögenderen Freunden B und C ein Geschäft für Golfbedarf eröffnen. Da der C, der sehr gute Kontakte in der Sportwelt hat, sich lediglich finanziell beteiligen will, vereinbaren sie im Mai 2001 die Gründung einer Kommanditgesellschaft, bei der A aufgrund seiner fachlichen Unentbehrlichkeit von einer finanziellen Einlagepflicht befreit wird. B soll Beiträge in Ge-samthöhe von 50.000 € leisten, davon 20.000 € in bar und danach jährlich im Mai weitere 5.000 €. C erbringt seine Einlage in Höhe von 20.000 € sofort. Angesichts ihrer finanziellen Beiträge erhalten B dreifaches und C doppeltes Stimmrecht. Zusätzlich wird vereinbart, dass der Ausschluss eines Gesellschafters nur mit 2/3 Mehrheit möglich sein soll; eine Kündigungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft wird im September 2001 eingetragen und die Eintragung kurz darauf bekannt gemacht. Im Mai 2002 zahlt B noch 4.000 € an die Gesellschaft, danach aber nichts mehr. Im Juli 2005 erfährt A, dass B wie auch C in der Zwischenzeit über 20.000 € in den Sportladen des X in einer fünfzig Kilometer entfernten Stadt investiert hat. In der unmittelbar danach von A einberufenen Gesellschafterversammlung lehnen B und C gemeinsam einen von A beantragten Beschluss ab, dass B sofort seinen ausstehenden Beitrag zu leisten hat. B und C teilen in diesem Zusammenhang A mit, dass sie „Beschlüsse zu ihrem Nachteil“ niemals zustimmen würden und weisen zutreffend daraufhin, dass das Unternehmen auch ohne den ausstehenden Beitrag floriert. Eine Woche später erfährt A, dass C in jedem Jahr ohne Kenntnis des A auf Kosten der KG für sich privat eine neue Golfausrüstung gekauft hat. C erklärt A, dass er dies als Gegenleistung für die vielen lukrativen Geschäftskontakte sieht, die er zutreffend der KG verschafft hat. A möchte in erster Linie die Gesellschaft weiterführen, notfalls aber kurzfristig ausscheiden. A möchte von seinem Anwalt wissen,1. welche Erfolg versprechenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten er gegen B und C hat? 2. ob er die Kosten etwaiger erfolgloser gerichtlicher Verfahren gegen B und C von der KG ersetzt verlangen kann? |