Die Regelungen über die Arbeitszeit - Vergleich des deutschen und koreanischen Rechts
Arbeitsstunden
Deutschland: Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden außer in bestimmten Ausnahmefällen nicht überschreiten.
Südkorea: Die Arbeitsstunden in der Woche sollen gemäß Artikel 50 des Arbeitsrichtliniengesetzes (ARG) abzüglich der Pausen nicht 40 Stunden übersteigen. Am Tag sollen die Beschäftigten abzüglich der Pausen nicht mehr als acht Stunden arbeiten. Dabei können jedoch gemäß Artikel 51 ARG auch flexible Arbeitszeit-Systeme mit einer Art Stundenkonto eingeführt werden.
Ergebnis: Die Vorschriften bezüglich der Arbeitsstunden sind sehr ähnlich.
Überstunden
Deutschland: Solange die Ruhepausen gemäß § 4 ArbZG und die Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG eingehalten werden, können problemlos Überstunden absolviert werden. Die Arbeitszeit kann gemäß § 3 ArbZG auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Südkorea: Der Beschäftigte soll gemäß Artikel 53 Absatz 1 ARG nicht mehr als 12 Überstunden pro Woche absolvieren, außer dem Beschäftigten wurde gemäß Artikel 53 Absatz 2 ARG eine Ausnahmegenehmigung vom Arbeitsminister erteilt. Ist der Arbeitsminister der Meinung, dass eine Überschreitung dieser 12 Überstunden pro Woche nicht angemessen ist, kann er gemäß Artikel 53 Absatz 4 ARG den Arbeitgeber anweisen, dass dieser dem Beschäftigten die Ruhezeiten oder freie Tage zu einem anderen Zeitpunkt gewährt.
Ergebnis: Die Vorschriften bezüglich der Überstunden sind sehr ähnlich.
Ruhepausen
Deutschland: Die Arbeit ist gemäß § 4 ArbZG durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Diese Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Südkorea: Der Arbeitgeber hat dem Beschäftigten gemäß Artikel 54 Absatz 1 ARG eine Ruhezeit von mehr als 30 Minuten für alle 4 Arbeitsstunden und mehr als 1 Stunde für alle 8 Arbeitsstunden während der Arbeitszeit zu gewähren. Diese Ruhezeit kann gemäß Artikel 54 Absatz 2 ARG vom Beschäftigten frei genutzt werden.
Ergebnis: Die gesetzlich festgesetzten Ruhepausen sind also in Südkorea etwas höher als in Deutschland.
Feiertage
Deutschland: Arbeitnehmer dürfen gemäß § 9 Absatz 1 ArbZG an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe gemäß § 9 Absatz 2 ArbZG um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht. Für Kraftfahrer und Beifahrer kann gemäß § 9 Absatz 3 ArbZG der Beginn der 24stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden. Jedoch gibt es hier auch Ausnahmen gemäß § 10 Absatz 1 ArbZG.
Südkorea: Der Arbeitgeber hat dem Beschäftigten im Durchschnitt einen oder mehr bezahlten Feiertag pro Woche zu gewähren. Eine Beschäftigung an Feiertagen ist durchaus möglich.
Ergebnis: Die Vorschriften im deutschen Recht sind detaillierter geregelt als in Deutschland. In Südkorea sind dem Arbeitgeber weniger Hindernisse gestellt, einen Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeiten zu lassen.
Überstunden-, Nacht- und Feiertagszuschläge
Deutschland: Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wie Überstunden entlohnt werden. Entscheidend ist vor allem der Arbeits- und Tarifvertrag. Auch wenn keine Regelungen vorhanden sind bezüglich der Überstunden, so muss der Arbeitgeber dafür zahlen, wenn das betriebs- oder branchenüblich ist gemäß § 612 BGB. Spezielle Regelungen bezüglich der Überstunden-, Nacht- und Feiertagszuschläge und deren Höhe gibt es jedoch nicht.
Südkorea: Gemäß Artikel 56 ARG soll der Arbeitgeber dem Beschäftigten einen Zuschlag von mindestens 50 Prozent für Überstunden, Nachtarbeit oder für die Beschäftigung an Feiertagen gewähren.
Ergebnis: Während im deutschen Recht keine spezielle Regelung bezüglich der Überstunden-, Nacht- und Feiertagszuschläge besteht, besteht in Südkorea ein Anspruch auf einen Zuschlag von mindestens 50 Prozent.
Bezahlter Urlaub
Deutschland: Gemäß § 1 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Urlaub beträgt dabei gemäß § 3 Absatz 1 BurlG jährlich mindestens 24 Werktage (dabei gelten gemäß § 3 Absatz 2 BurlG alle Kalendertage als Werktage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feuertage sind).
Südkorea: Der Arbeitgeber soll einem Beschäftigten, der nicht weniger als 80 Prozent des Jahres anwesend war, gemäß Artikel 60 Absatz 1 ARG 15 Tage bezahlten Urlaub gewähren. Ist der Beschäftigte erst weniger als ein Jahr beschäftigt, so soll ihm gemäß Artikel 60 Absatz 2 ARG ein bezahlter Urlaubstag für jeden Monat, den er bereits beschäftigt ist, gewährt werden. Dabei soll gemäß Artikel 61 ARG der Arbeitgeber den Beschäftigten Anreize bieten, den jährlichen bezahlen Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber soll mit dem Beschäftigten festsetzen, wann dieser seinen nicht genommenen Urlaub einsetzt.
Ergebnis: Arbeitnehmern in Deutschland haben also einen Anspruch auf mehr bezahlte Urlaubstage als Arbeitnehmer in Südkorea.
Fazit: Auch wenn in manchen Bereichen das deutsche Recht und in anderen Bereichen das koreanische Recht besseren Schutz bietet, gleichen sich die Regelungen bezüglich der Arbeitszeit im Großen und Ganzen jedoch aus.
© Christoph Bieramperl (2016)