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Version [17949]

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Test 16.11.2012 - Einweisung der HK


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Unsere Vorlesungsunterlagen:
  • Vorlesung am Y
  • Vorlesung am Z


  • Meine Bemerkung
    • Bemerkung zur Bemerkung


Hier kommen die Hinweise

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Der Besitz


Abgrenzung Besitz - Eigentum

Für eine genaue juristische Einschätzung ist es notwenig, die Begrifflichkeiten Besitz und Eigentum von einander abzugrenzen. Oftmals fällt Besitz und Eigentum in der Realität auseinander, z.B. bei Miet-, Pacht- oder Leihverträgen.
Der Besitz ist in §854 I BGB geregelt und drückt die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache aus (=tatsächliche Sachherrschaft).
Das Eigentum ist in § 903 S. 1 BGB geregelt und beschreibt die rechtliche Herrschaft über eine Sache.

Besitzer ist, wer nach der Verkehrsanschauung, getragen von einem allgemeinen Besitzerwillen, die tatsächliche Sachherrschaft an einer Sache ausübt, §854 I BGB.


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