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Recht des Generationswechsels
Kontakt
Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Fakultät Wirtschaftsrecht (D 0334).
Literaturhinweise
Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Fakultät Wirtschaftsrecht (D 0334).
Literaturhinweise
- Haack: Erbrecht
- Brox / Walker: Erbrecht
- Leipold: Erbrecht: Ein Lehrbuch mit Fällen und Kontrollfragen
- Zimmermann: Erbrecht in Fällen
- Spiegelberger: Vermögensnachfolge
- Spiegelberger: Unternehmensnachfolge
- Watrin / Rose: Betrieb und Steuern 3: Erbschaftsteuer mit Schenkungsteuer und Bewertungsrecht
Weitere Informationen zur LehrveranstaltungModultitel: Wahlpflichtmodulkomponente A - inhaltliche Vertiefung Credits: 2,5 CP (von 5 CP) Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.); Teilnahme empfohlen für das 7. Fachsemester Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 2 LVS Qualifikationsziele:
Inhalte:
Prüfung und Benotung des Moduls: (Klausur 60 Minuten bzw. Seminararbeit, Referat, Hausarbeit sowie Präsentation oder andere Prüfungsform nach § 5 PO) Benotung erfolgt nach § 6 PO für den LL.B. Wirtschaftsrecht Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), S. 109 f. (Stand: 2012). |
Allgemeine Informationen
Die Vorlesung "Recht des Generationswechsels" wird im Sommersemester 2013 nicht gehalten.
Aktuelle Hinweise:
Derzeit sind noch keine Arbeitsmaterialien auf der Wiki zu finden.