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Patentrechtliches Verletzungssystem


Der Vorteil eines patentrechtlichen Schutzes liegt darin, dass anders als im Urheberrecht nicht nur eine identische Benutzung eine Verletzung darstellt, sondern auch die inhaltsgleiche Benutzung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verletzungen sich nicht nur auf einen „Nachbau“ eines Sachpatents beziehen, sondern weiter auf die Wirkungsweise des Verfahrenspatents. Damit kommt es für die Verletzung auf die wörtliche Beschreibung des Patents nach den Patentansprüchen an.
- Die wortsinngemäße oder identische Benutzung ergibt sich bei Benutzung gemäß dem Inhalt des Patentanspruches, den ein Fachmann mit Fachwissen unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnung daraus entnimmt (z.B. identische Merkmale werden benutzt oder lediglich ein Austausch offenkundiger Mittel vorgenommen).
- Die äquivalente oder inhaltsgleiche Benutzung liegt dagegen auch dann vor, wenn die im Patentanspruch beschriebene Erfindung durch naheliegende Veränderungen umgangen wird (z.B. durch Austausch eines Lösungsmerkmals).

 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/RechtderDigitalisierungProdPatRVerletzungssystem/RdDAbb81ArtenPatentVerl.JPG)
Abbildung: Arten der Patentverletzung


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Autor: Prof. Dr. Ulf Müller
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