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Erscheinungen der Industrie 4.0
Der Umfang der Neuerungen durch die „Industrie 4.0“ ist derzeit nicht absehbar. Ingenieurskunst, Programmiererkreativität und der Fantasie der Ökonomen wird es überlassen bleiben, die technischen, informationstechnologischen und wirtschaftlichen Spielräume für eine Intensivierung der Vernetzung und Automation industrieller Produktion zu nutzen. Allerdings lassen sich schon jetzt verschiedene unterschiedliche Tendenzen dieser Industriellen Revolution feststellen:
- Smart Factory: die sich selbst (d.h. ohne menschliche Eingriffe) organiserenden Fertigungsanlagen, wofür sog. cyber-physical systems eingesetzt werden und deren Kommunikation über das „Internet der Dinge“ erfolgt (z.B. RFID-Chips);
- 3 D-Druck: computergestütztes Fertigungsverfahren, bei dem Werkstücken aus flüssigen oder festen Materialien wie Kunststoff, Kunstharz, Metalle oder Keramik nach vorgegebenen Maßen und/oder Formen schichtweise aufgebaut werden (computer-aided design, CAD);
- Vernetzung der Logistik: eine Fortsetzung der Smart Factory für die Beschaffung von Rohstoffen und Verteilung der industriell hergestellten Güter ebenfalls durch cyber-physical-systems;
- Vernetzte Fernwartung: der über das Internet gesteuerte, damit räumlich unabhängige Zugriff auf IT-Systeme zu Einsatz-, Wartungs- oder Reparaturzwecken sowohl im gewerblichen („Smart Factory“) oder privaten Bereich („Smart Home“);
- Cloud-Computing: Bereitstellung von informationstechnologischer Infrastruktur über das Internet, z.B. Speicherplatz, Rechenleistung oder Anwendungssoftware als Dienstleistung (s. näher oben);
- Automatisiertes Fahren (auch autonomes Fahren): durch Einsatz computergestützte Technologien wie Mikroprozessoren, Sensoren und Aktoren und Big-Data-Analysen selbständige Fortbewegung von Fahrzeugen aller Art bis hin zu fahrerlosen Transportsystemen;
- Big Data-Analysen: computergestützte Verarbeitung von Datenmengen, die aufgrund von Größe, Kompexität, Schnelllebigkeit und/oder schwacher Strukturierung der manuellen Datenverarbeitung und -auswertung entzogen sind; solche Big Data-Analysen sind insbesondere für automatisiertes Fahren notwendig.
Die rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit diesen neuartigen Entwicklungen auftun, sind bisher noch nicht speziell geregelt, so dass bisher nur eine Anwendung allgemeiner rechtlichen Regelungen in Betracht können. Für Big-Data-Analysen ist in erster Linie selbstverständlich das Datenschutzrecht heranzuziehen (s. dazu Modul 04 - Datenschutzrecht), dass sich aber bisher nur an den herkömmlich, menschlich überwachten Datenverarbeitungssystemen ausgerichtet hat. Für im 3 D-Druck durch Computer gestaltete Produkte wird sich die Frage nach einer Wirksamkeit des Designrechts für nicht durch Menschen entwickelte Muster und Modelle ergeben. Beim automatisierten Fahren wird eine Anpassung des Straßenverkehrsrechts erforderlich werden; vor der flächendeckenden Zulassung werden aber die ethischen Fragen geklärt werden (vor allem Handlungsweise bei drohenden Unfällen).
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Autor: Prof. Dr. Ulf Müller