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Version [89069]

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bearbeitetes Urteil: BGHZ 99, 333 (NJW 1987, 944)




Visuelle Darstellung des betroffenen Bereichs und der Teilbereiche der Rechtsordnung


 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/ReOrd/Unbenannt1.PNG)


§ 138 BGB (Sittenwidrigkeit) | § 242 BGB (Treu und Glauben) | § 817 BGB (Verstoß gegen Gesetz oder die guten Sitten)






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